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Sozialrecht
E.2. Grundlagenseminar zum SGB XII
- Sozialhilferecht -für EinsteigerInnen
In der Systematik werden auch die Abgrenzungen der Personenkreise, zum SGB II mit dargestellt. Gegenüber dem alten BSHG wird der Grundsatz des "Forderns und Förderns" (so § 12 Leistungsabsprache und § 39 Sanktionsmöglichkeiten) verstärkt, wurden die Regelsätze neu festgelegt, wobei einmalige Leistungen pauschal in den Regelsätzen enthalten sind, ein persönliches Budget für behinderte und pflegebedürftige Menschen (§§ 57, 61 Abs. 2 Satz 3, 4) wurde eingeführt.
Folgende Schwerpunkte:
Grundsätze der Leistungen - leistungsberechtigter Personenkreise - Abgrenzung der Personenkreise zum SGB II und SGB XII - Verhältnis bei Anspruchsgemeinschaften im Verhältnis zum SGB II - Hilfe zum Lebensunterhalt - Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - weitere Leistungen in der Übersicht - Einsatz von Einkommen/ Vermögen - Ansprüchen gegen Dritte - Anspruchsübergang (Unterhalt) - Kostenersatz und Kostenerstattung - Informationen mit Fallbeispielen und Diskussion
Zielgruppe: MitarbeiterInnen aus der sozialen, pädagogischen Arbeit , aus Beratungsstellen u. Mitarbeiter aus Verbänden/ Betroffenenorganisationen und BetreuerInnen
Teilnehmerzahl: 12- 16 Dauer: 3 Tage Kosten: 240,00 € p.P.
Termin: 02.05. 2012 - 05.02.2012 Hannover
Termin: 26.09. - 28.09. 2012 Schwerin und natürlich auf Nachfrage