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Arbeitswelt
B.3. Überleben im Job: Wie gründe ich einen Betriebsrat? -
Wie kann ich meine und die Interessen meiner KollegInnen besser vertreten und in den Genuss des besseren Schutzes durch das Betriebsverfassungsgesetz gelangen?
Alleinige gesetzliche Voraussetzung für die Wahl eines Betriebsrates ist, dass Ihr Betrieb in der Regel mindestens fünf ständige ArbeitnehmerInnen hat. Ist das der Fall, dann steht der Betriebsratswahl nichts mehr im Wege! Die gesetzlichen Bestimmungen für die Wahl finden man/frau in den §§ 7- 20 im Betriebsverfassungsgesetz und in der Wahlordnung (im Folgenden kurz WO, hier als zum BetrVG in den §§ 1-37). Neben einer Einführung in die Wahl und Wahlordnung, sollen praktische (Arbeits-)Alltagsprobleme auf dem Weg zu einer betrieblichen Interessensvertretung besprochen werden. Neben rechtlichen Grundlagen soll der Angst vor Kündigung, Mobbing, Bossing gegengesteuert und Hilfestellungen auch über das Seminar hinaus gegeben werden. Dazu gehört auch das Gespräch mit Kollegen und Kolleginnen, wie diese dazu stehen, wer bereit ist dieses mitzutragen, die innerbetriebliche Situation etc. Hierzu gehört es auch, dass grundsätzliche Fragen der Organisierung von gemeinsamen Interessen von ArbeitnehmerInnen angesprochen, grundsätzlich erarbeitet und an der faktischen Interessensvertretung in Gewerkschaften gemessen werden soll.
Zielgruppe: interessierte ArbeitnehmerInnen
Teilnehmerzahl: 12 - 16 Dauer: 1 Tag Kosten: 90,00 € p.P.
Termin: 23.02.2012 Neuhaus Braunschweig
Termin: 21.03.2012 Göttingen
Termin: 26.04.2012 Neuhaus (Samstag)
Termin: 01.09.2012 Hannover
und natürlich auf Nachfrage
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