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Recht in der sozialen Arbeit
F.3. Kindeswohlgefährdung SGB VIII § 8 a i.V.m. 1666 BGB
- (Rechtsgrundlagen, Anamnese, Falleinschätzung & Handlungsanforderungen)
Ausgangspunkt soll die praktische Situation und Erfahrungen vor Ort sein, um sich Fragestellungen im Umgang mit dem Gesetz zu erarbeiten. Neben einer Begriffsklärung, was Kindeswohl und in Abgrenzung dazu, was Kindeswohlgefährdung ist, soll auf dem Hintergrund der Struktur des Jugendamtes als Eingriffs- und Leistungsbehörde ein ermessenlenkenden Rahmen an Hand folgender Themenblöcke erarbeitet werden: Recht & Gesetz - Anamnese und Diagnose - interdisziplinäre Fallbearbeitung - strukturelle und gesellschaftliche Rahmenbedingungen - agieren und reagieren. Im Ergebnis sollen Empfehlungen zum Umgang und zur Zusammenarbeit bei Kindesvernachlässigung und Kindesmisshandlung sowie bei entsprechenden Verdachtsfällen, der Schutz der Kinder vor Misshandlung und Vernachlässigung eine wichtige Aufgabe der Kindertageseinrichtungen und "Grenzsteine der Entwicklung" auch als Frühwarnsystem für entsprechende Risiken erarbeitet werden. - Die objektive (Ausstattung, Ressourcen) und subjektive ("Kinder-Wegnehm-Amt") Situation der Jugendämter (und damit die Situation der MitarbeiterInnnen) sollen dabei mitreflektiert werden.
Zielgruppe: MitarbeiterInnen bei öffentlichen und freien Trägern der Jugend(sozial)arbeit
Teilnehmerzahl: 12 - 16 Dauer: 5 Tage Kosten: Tagungspauschale auf Anfrage
Termin und Ort nach Absprache
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