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Sozialrecht
E. 3. Rechtswahrnehmung und -durchsetzung - Einführung ins Sozialrecht und Sozialverwaltungsverfahren -
Wie verhelfe ich meinen KlientInnen zu ihrem Recht bzw. setze dieses durch?
Aufbauend auf dem Seminar zum SGB II (Recht haben) soll es um die Feinheiten des Sozialverwaltungsrechtes (Recht bekommen) gehen. Fragen sollen beantwortet werden: In welchen Fällen ist eine Rückforderung bei Überzahlung zulässig? - Wann und unter welchen Voraussetzungen dürfen Verwaltungsakte und Bescheide aufgehoben werden? - Wie verhält es sich mit Sozialdatenschutz, Ermittlungsdiensten, Hausbesuchen, Grenzen der Mitwirkung, Einbehaltung, Aufrechnung von Leistungen, aufschiebende Wirkung von Widersprüchen, Arbeitspflichten und ihre Grenzen, Eingliederungsvereinbarung, 1-Euro-Jobs und allen Varianten von Sanktionen?
Von besonderem Interesse soll der einstweilige Rechtsschutz im Rahmen des SGG sowie Klageverfahren im SGB II und SGB XII sein.
Neben theoretischen Grundlagen sollen an Hand praktischer Beispiele Bescheide überprüft, Widersprüche und Überprüfungsanträge zur Rechtsdurchsetzung formuliert werden.
Zielgruppe: Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie MitarbeiterInnen aus Beratungsstellen u. sozialen Tätigkeitsfeldern, RechtsanwältInnen, Mitarbeiter aus Verbänden/ Betroffenenorganisationen, BetreuerInnen, BewährungshelferInnen
Voraussetzung Grundlagen SGB II u./od. XII
Teilnehmerzahl: 10- 16 Dauer: 3 Tage Kosten: 240,00 € p.P.
Termin: 28.03. - 20.03.2012 Braunschweig
Termin: 18.04. - 20.04.2012 Hannover und natürlich auf Nachfrage
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