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Technik der Fallbearbeitung

Recht in der sozialen Arbeit

F.2. Technik der Fallbearbeitung
-
sozialpädagogische Professionalität -


  • Aufmerksamer Umgang mit Nichtwissen" (Anamnese), "Wer hat welches Problem" (Diagnose), "Was tun?" (Intervention), "Was hat's gebracht?" (Evaluation).


Fallbearbeitung bedeutet die problemorientierte Klärung eines Einzelfalls, -konfliktes oder Streits. Es geht um ein Verständnis, das informiertes Abwägen und Vermitteln auf der Basis von Pragmatismus und gesundem Menschenverstand, von Wissen und Denken als "informierter BürgerIn" so wie von ExpertInnentum im Sinne des kompetenten Anwendens eines "anerkannten Allgemeinen" auf den Fall umfasst. Es bedarf stets einer nötigen Mehrperspektivität der Fallbetrachtung in den Organisationszusammenhängen der Praxis.
Im Seminar soll die klassische Vorgehensweise vermittelt und fallbezogen angewandt werden:
- Arbeitsweise: Anamnese, Diagnose, Intervention, Evaluation - Lebenssachverhalt (Lebenslage, -phase) - Prioritäten der Aufgabenerledigung - Rechtsfragen deutlich machen/ finden - subsumieren - Lösungsvorschlag - mögliche kollegiale Besprechung - Entscheidung treffen - Ergebnis aus- und bewerten - Abgrenzung zum Fallmanagement

Zielgruppe: MitarbeiterInnen der (sozial-)pädagogischen Arbeit und QuereinsteigerInnen

Teilnehmerzahl: 12 - 16 Dauer: 2 Tage Kosten: 170,00 € p.P.

Termin: 21.05.2012 - 22.05.2012 Neuhaus
Termin: 15. - 16.11.2012 Hannover und natürlich auf Nachfrage

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