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Recht in der sozialen Arbeit
F.4. Das neue Unterhaltsrecht - Eine Einführung
Seit 01.01.2008 ist das neue Unterhaltsrecht in Kraft. Kinder sollen künftig beim Unterhalt Vorrang vor geschiedenen oder gegenwärtigen Ehepartnern haben. Dieses soll zu mehr Versorgungsgerechtigkeit und stärkerer Eigenverantwortung von Ehepaaren nach einer Trennung führen. Hintergrund sind hohe Scheidungsraten: Jede vierte Familie besteht heute schon aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder alleinerziehenden Eltern. Bisher teilt sich das unterhaltsberechtigte minderjährige Kind den ersten Rang mit geschiedenen und aktuellen Ehegatten. Demgegenüber nennt das neue Unterhaltsrecht drei Maxime: (1) Förderung des Kindeswohls, (2) Stärkung des nachehelichen Eigenverantwortung und (3) Vereinfachung des Unterhaltsrechts. Auch nichtverheiratete Väter und Mütter, die Kinder betreuen, sollen besser gestellt werden: Bzgl. der Dauer des Betreuungsunterhaltes sollen sie wie verheiratete Paare behandelt werden. Anspruch auf Unterhalt hat der betreuende Partner. Neben den Neuerungen soll ein Einstieg ins Unterhaltsrecht gegeben werden.
Zielgruppe: Eltern, am Thema Interessierte
Teilnehmerzahl: 12 - 16 Dauer: 1 Tag Kosten: 90,00 € p.P.
Termin und Ort auf Anfrage
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